{"id":103,"date":"2018-04-12T12:58:02","date_gmt":"2018-04-12T11:58:02","guid":{"rendered":"https:\/\/tsv-gerberau.de\/?page_id=103"},"modified":"2019-01-31T10:46:24","modified_gmt":"2019-01-31T09:46:24","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tsv-gerberau.de\/index.php\/unser-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung des TSV M\u00fcnchen-Gerberau e.V.<\/h2>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/tsv-gerberau.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/160918_Satzung_TSV_Gerberau.pdf\">als PDF herunterladen<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Neufassung der Satzung des Turn- und Sportvereins M\u00fcnchen-Gerberau e.V., mehrheitlich beschlossen in der Mitgliederversammlung am 09.05.2016.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a71&nbsp;&nbsp; Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTurn- und Sportverein M\u00fcnchen-Gerberau e.V.&#8220; (TSV Gerberau) und hat seinen Sitz in M\u00fcnchen-Allach. Die Gr\u00fcndung erfolgte am 14.11.1947, eingetragen beim Amtsgericht M\u00fcnchen unter der Nummer VR 5302. Registergericht: Aktenzeichen AR 2696\/53 vom 27.10.1953.<\/li><li>Die Vereinsfarben sind gelb und schwarz<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a72&nbsp;&nbsp; Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a73&nbsp;&nbsp; Aufgaben und Zweck des Vereins<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Dem Verein obliegen die planm\u00e4\u00dfige Pflege der Leibes\u00fcbungen und die F\u00f6rderung des Sports.<\/li><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>Die Einnahmen des Vereins (Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden, Zusch\u00fcsse) werden entsprechend des Zuwendungszweckes auf die Konten der Abteilungen aufgeteilt und d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. \u00dcbersch\u00fcsse d\u00fcrfen nur f\u00fcr den Erwerb, die Errichtung, den Ausbau und die Unterhaltung von Sportanlagen, f\u00fcr den zu sportlichen Zwecken genutzten Teil des Vereinsheimes und sonstigen, der sportlichen Bet\u00e4tigung dienenden Geb\u00e4uden und Ger\u00e4ten verwendet werden.<\/li><li>Die Mitglieder haben keinen Anteil an dem Vereinsverm\u00f6gen. Sie d\u00fcrfen keinerlei Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten. Verg\u00fctungen an allgemeine Mitglieder sind, abgesehen von dem Ersatz tats\u00e4chlich entstandener Auslagen wie Reisekosten und dgl., unzul\u00e4ssig. \u00dcbersteigen die anfallenden Arbeiten das zumutbare Ma\u00df ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit, so sind diese nach vorheriger Absprache mit der Vorstandschaft von der Abteilung des Vereins zu bezahlen, f\u00fcr die diese T\u00e4tigkeit ausgef\u00fchrt wird. Verg\u00fctungen an Mitglieder mit Trainerauftrag m\u00fcssen durch einen Vertrag geregelt sein. Ein Vertrag wird durch den zust\u00e4ndigen Abteilungsleiter beantragt und wird durch mehrheitliche Abstimmung in der Vorstandschaft g\u00fcltig. Die H\u00f6he der Verg\u00fctung muss sich nach der auszuweisenden Qualifikation des Trainers und der wirtschaftlichen Lage der betreffenden Abteilung richten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><li>Der Verein sorgt daf\u00fcr, dass seine Mitglieder bei der Aus\u00fcbung der sportlichen T\u00e4tigkeit im Rahmen des Vereins und dass aktiv f\u00fcr den Verein t\u00e4tige Mitglieder (\u00dcbungsleiter, Trainer, ehrenamtlich T\u00e4tige) bei der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein angemessen versichert sind.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen der Landeshauptstadt M\u00fcnchen mit der Auflage zu, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die in dieser Satzung festgelegten Zwecke zu verwenden.<\/li><li>Der Verein wird ehrenamtlich geleitet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a74&nbsp;&nbsp; Mitgliedschaft bei Verb\u00e4nden<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes und der f\u00fcr die von den einzelnen Abteilungen betriebenen Sportarten zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nde.<\/li><li>Der Verein und seine Mitglieder erkennen die von den Verb\u00e4nden erlassenen Bestimmungen (Satzungen, Spielordnungen usw.) als unmittelbar f\u00fcr die betreffende Sportart verbindlich an.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a75&nbsp;&nbsp; Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Jugendmitglieder und Ehrenmitglieder.<\/li><li>Ein ordentliches Mitglied kann werden, wer das 18.Lebensjahr vollendet hat.<\/li><li>Jugendliche werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Jugendmitgliedergef\u00fchrt.<\/li><li>Zum Ehrenmitglied des Vereins kann auf Antrag der Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung ernannt werden, wer sich hervorragende Verdienste um die F\u00f6rderung der Leibes\u00fcbungen im Allgemeinen oder um den Verein im Besonderen erworben hat.<\/li><li>Soll ein aus dem Amt scheidender 1.Vorsitzender f\u00fcr langj\u00e4hrige hervorragende Leistungen f\u00fcr den Verein geehrt werden, so kann er auf einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses anl\u00e4sslich seines Ausscheidens aus dem Vorstand durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Der Ehrenvorsitzende \u00fcbt keine vereinsamtliche T\u00e4tigkeit aus. Er hat jedoch das Recht zur Teilnahme an Hauptausschusssitzungen ohne Stimmrecht.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a76&nbsp;&nbsp;&nbsp;Aufnahme in den Verein<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung beantragt, bei Jugendlichen unter schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.<\/li><li>Der Vorstandschaft steht das Recht zu, in vertraulicher Sitzung eine Aufnahme aus triftigen Gr\u00fcnden mit Dreiviertelmehrheit abzulehnen. Gegen diesen Beschluss kann der Nichtaufgenommene durch ein Mitglied innerhalb von 10 Tagen vom Tage der Zustellung des Beschlusses gerechnet, schriftliche Berufung bei der Vorstandschaft des Vereins einlegen. Diese \u00fcberpr\u00fcft den Fall nochmals und entscheidet in Einstimmigkeit endg\u00fcltig.<\/li><li>Die Aufnahme tritt erst dann in Kraft, wenn die Vorstandschaft diese nicht aus triftigen Gr\u00fcnden ablehnt und der Beantragende per Unterschrift sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a77&nbsp;&nbsp; Mitgliedsbeitrag<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr Mitglieder unterscheidet Beitr\u00e4ge f\u00fcr Erwachsene und Minderj\u00e4hrige. F\u00fcr Auszubildende, Sch\u00fcler, Studierende und Rentner werden reduzierte Beitr\u00e4ge erhoben. Beitr\u00e4ge f\u00fcr Angeh\u00f6rige einer Familie werden in einem Familienbeitrag g\u00fcnstiger berechnet. Die betroffenen Familienmitglieder m\u00fcssen diesen Familienbeitrag beantragen (s. Beitragsformular). Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge soll sich sozialvertr\u00e4glich nach den Angeboten und Erfordernissen des Vereins und der Abteilungen richten und dabei Empfehlungen des Bayerischen Landessportverbandes ber\u00fccksichtigen. Ein Vergleich mit anderen Sportvereinen unter Ber\u00fccksichtigung des Sportangebotes ist sinnvoll. Die Beitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages erfolgt auf halbj\u00e4hriger Basis. D.h. tritt jemand im Verlauf des ersten Kalenderhalbjahres ein, so wird ihm der Beitrag f\u00fcr das ganze Kalenderjahr berechnet, tritt jemand im Verlauf des zweiten Kalenderhalbjahres ein, so wird ihm nur der halbe Jahresbeitrag berechnet. Die Zahlung erfolgt normalerweise im Lastschriftverfahren. Die Abbuchung vom Konto des Mitgliedes findet zu Beginn des Kalenderjahres statt. In besonders gelagerten F\u00e4llen kann die Vorstandschaft in Mehrheit auf Antrag Beitragsfreiheit oder Beitragsstundung gew\u00e4hren. In jedem Fall muss der Verein das betroffene Mitglied versichern und den Versicherungsbeitrag entrichten.<\/li><li>Bei Beitragsr\u00fcckst\u00e4nden ergeht schriftliche Mahnung. Entstehende Kosten gehen zu Lasten s\u00e4umiger Mitglieder. Bei Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden von mehr als 12 Monaten kann die Streichung von der Mitgliederliste erfolgen, wobei sich der Verein alle Rechte aus den Beitragsr\u00fcckst\u00e4nden sowie evtl. deren gerichtliche Beitreibung vorbeh\u00e4lt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a78&nbsp;&nbsp; Rechte der Mitglieder<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Alle Mitglieder haben das Recht, im Rahmen der Vereinssatzung und sonstiger Ordnungen an dem Vereinsleben teilzunehmen und innerhalb der jeweiligen \u00dcbungsstunden Einrichtungen des Vereins und die Ger\u00e4tschaften unentgeltlich zu benutzen. Sie k\u00f6nnen bei s\u00e4mtlichen Sportabteilungen unter Beachtung der Anordnungen des \u00dcbungsleiters und der f\u00fcr die einzelnen Abteilungen geltenden Regeln und Bestimmungen Sport treiben.<\/li><li>Alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder sind im Rahmen der Satzungsbestimmungen nach mindestens einmonatiger Zugeh\u00f6rigkeit zum Verein stimmund wahlberechtigt. W\u00e4hlbar in die Vorstandschaft ist jedoch nur, wer vollj\u00e4hrig ist. Das Stimm- und Wahlrecht ruht, solange trotz schriftlicher Mahnung die ausstehenden Vereinsbeitr\u00e4ge nicht bezahlt sind.<\/li><li>Jedes Mitglied hat in den Abteilungsversammlungen nur in der Abteilung Stimmrecht, die es als seine Stammabteilung angegeben hat.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a79&nbsp;&nbsp; Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Zur Pflicht der Mitglieder geh\u00f6ren:<br>\n-p\u00fcnktliche Beitragszahlung<br>\n-Beachtung und Einhaltung der Vereinssatzung<br>\n-Leistung des vollen Schadensersatzes bei grob fahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Besch\u00e4digung des Vereinseigentums<\/li><li>Den Anordnungen der Vorstandschaft, den Abteilungsleitungen sowie der von den Vereinsorganen bestellten Ausf\u00fchrungsorganen und Aussch\u00fcssen ist in allen Vereins- und Sportangelegenheiten, auf die sich die Zust\u00e4ndigkeit des betreffenden Organs bezieht, Folge zu leisten.<\/li><li>Die \u00dcbernahme einer Vereinsfunktion innerhalb einer Abteilung (Trainer \/ \u00dcbungsleiter) ist nur mit Zustimmung der Vorstandschaft erlaubt.<\/li><li>Jedes Mitglied muss Ehre und Ansehen des Vereins und seiner Mitglieder achten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a710&nbsp;&nbsp; Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss oder Tod.<\/li><li>Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds erl\u00f6schen s\u00e4mtliche durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte an den Verein, es bleibt jedoch dem Verein f\u00fcr alle seine Verpflichtungen haftbar.<\/li><li>Die Mitgliedschaft ist auf die Dauer eines Kalenderjahres ausgerichtet. D.h. ein Austritt aus dem Verein kann nur jeweils f\u00fcr das Kalenderjahresende schriftlich und unter R\u00fcckgabe der Mitgliedskarte erkl\u00e4rt werden. Die K\u00fcndigung muss mindestens vier Wochen vor dem Kalenderjahresende der Vorstandschaft vorliegen, ansonsten erfolgt eine automatische Verl\u00e4ngerung der Mitgliedschaft um ein Kalenderjahr.<\/li><li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle dem Verein geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde, die es in Besitz hat, herauszugeben.<\/li><li>Ein Ausschluss aus dem Verein kann durch die Vorstandschaft erfolgen bei:<br>\n-groben Verst\u00f6\u00dfen gegen die Anordnungen der Vorstandschaft oder der Abteilungsleiter<br>\n-vereinssch\u00e4digendem Verhalten<br>\n-unehrenhaftem Verhalten<br>\n-unsportlichem Verhalten<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>6. Die Streichung als Mitglied kann durch die Vorstandschaft erfolgen bei: -Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen -Nichtbezahlung der f\u00e4lligen Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>\u00dcber den Ausschluss oder die Streichung als Mitglied entscheidet die Vorstandschaft in vertraulicher Sitzung einstimmig. Gegen den Beschluss des Ausschlusses ist innerhalb von 10 Tagen vom Tage der Zustellung des Beschlusses gerechnet, schriftliche Beschwerde an die Vorstandschaft des Vereins zul\u00e4ssig. Diese \u00fcberpr\u00fcft den Fall nochmals und entscheidet in Einstimmigkeit endg\u00fcltig.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a711&nbsp;&nbsp; Organe des Vereins<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Organe des Vereins sind:<br>\n-Mitgliederversammlung (Hauptversammlung)<br>\n-Vorstandschaft<\/li><li>Die Vorstandschaft wird f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a712&nbsp;&nbsp; Mitgliederversammlung<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Am Anfang eines Kalenderjahres ist eine Versammlung aller Mitglieder als \u201eHauptversammlung&#8220; einzuberufen. Die Tagesordnung dieser Versammlung hat zu lauten:<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp; I. im Wahljahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Jahresbericht des 1.Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>2) Jahresbericht der Abteilungen und der Jugendleitung<\/p>\n\n\n\n<p>3) Rechenschaftsbericht des Hauptkassierers und der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n\n\n\n<p>4) Entlastung der Vorstandschaft<\/p>\n\n\n\n<p>5) Neuwahl der Vorstandschaft<\/p>\n\n\n\n<p>6) Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern<\/p>\n\n\n\n<p>7) Beschlussfassung \u00fcber evtl. vorliegende Antr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp; II. in dem dazwischen liegenden Jahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Jahresbericht des 1.Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>2) Jahresbericht der Abteilungen und der Jugendleitung<\/p>\n\n\n\n<p>3) Rechenschaftsbericht des Hauptkassierers und der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n\n\n\n<p>4) Wahl des Wahlausschusses<\/p>\n\n\n\n<p>5) Beschlussfassung \u00fcber evtl. vorliegende Antr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Auf besonderes Verlangen von mindestens 1\/10 der Mitglieder oder der Vorstandschaft kann eine au\u00dferordentliche Versammlung einberufen oder ein au\u00dferordentlicher Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Siehe auch \u00a718.2.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a713&nbsp;&nbsp; Vorstandschaft<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Vorstandschaft geh\u00f6ren an:<br>\nVorsitzender<br>\nStellvertretender Vorsitzender<br>\nGesamtjugendleiter<br>\nSchriftf\u00fchrer<br>\nHauptkassierer<\/li><li>Der 1.Vorsitzende und dessen Stellvertreter vertreten den Verein in allen gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Angelegenheiten.<\/li><li>Die Sitzungen der Vorstandschaft und des Hauptausschusses beruft der 1. Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter ein. Sowohl in der Vorstandschaft wie auch in allen Versammlungen f\u00fchrt er nach den Regeln der Gesch\u00e4ftsordnung im Anhang I den Vorsitz. Die Einberufung aller Versammlungen ist in \u00a718.1geregelt.<\/li><li>Der 1. Vorsitzende hat alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die er f\u00fcr die Erreichung der Vereinszwecke im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Vereinsf\u00fchrung f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Er hat den Verein in eigener Verantwortung so zu leiten, wie es das Wohl und die Forderung der Mitglieder und die Ethik des Sports verlangen und dabei stets den mehrheitlichen Willen der Vorstandschaft in entscheidenden Fragen einzuholen.<\/li><li>\u00dcber Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Notwendigkeit von Ausgaben ber\u00e4t und entscheidet die Vorstandschaft. \u00d6ffentliche Werbung muss von der Vorstandschaft genehmigt werden. Spezifische Werbung f\u00fcr eine Abteilung wird nach der Genehmigung durch die Vorstandschaft verantwortlich von der jeweiligen Abteilung betrieben. Es steht der Vorstandschaft frei, zur Beratung einzelner Belange die zust\u00e4ndigen Vereinsfunktion\u00e4re herbeizuziehen.<\/li><li>Dem Gesamtjugendleiter obliegen die Jugendarbeit im Verein und die Koordination der Jugendabteilungen. Er ist f\u00fcr die einwandfreie und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der seitens der Vorstandschaft zugewiesenen Geldmittel f\u00fcr die Jugendabteilung verantwortlich.<\/li><li>Der Schriftf\u00fchrer erledigt den Schriftwechsel des Vereins und veranlasst insbesondere die Eintragungen in das Vereinsregister des Amtsgerichts gem\u00e4\u00df den Anweisungen der Vorstandschaft. Er hat die Protokollb\u00fccher der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen zu f\u00fchren.<\/li><li>Der Hauptkassierer ist verantwortlich f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung aller ein- und ausgehender Gelder in den Kassenb\u00fcchern des Vereins. Die von den Mitgliedern eingezahlten Beitr\u00e4ge m\u00fcssen entsprechend der Zugeh\u00f6rigkeit der Mitglieder zu den einzelnen Abteilungen verursachergerecht auf die einzelnen Abteilungen verbucht werden. Sonstige Einnahmen und Ausgaben m\u00fcssen ebenfalls abteilungsrelevant verbucht werden. Bei unklarer Zuordnung entscheidet die Vorstandschaft.<\/li><li>Zu Beginn eines Jahres legt der Hauptkassierer dem Hauptausschuss einen groben Finanzplan vor, aus dem die abteilungsspezifische Aufteilung der Einnahmen aus den Mitgliedsbeitr\u00e4gen, Jugendzusch\u00fcssen und \u00dcbungsleiterzusch\u00fcssen und der Ausgaben f\u00fcr die Versicherung der Mitglieder und die Geb\u00fchren f\u00fcr die Benutzung der Sporthallen und des Sportplatzes hervorgehen. Zwischen den Konten der Abteilungen darf nur mit Zustimmung der Vorstandschaft und der betroffenen Abteilungsleitungen Geld \u00fcbertragen werden.<\/li><li>Zur Absicherung der Abteilungskonten hinterlegt der Hauptkassierer diese getrennt bei einer Bank, z.B. f\u00fcr TSV M\u00fcnchen-Gerberau Turnen und TSV M\u00fcnchen-Gerberau Fu\u00dfball. Die Bank soll sicherstellen, dass auf das jeweilige Abteilungskonto der 1. Vorsitzende im Auftrag der Vorstandschaft, der Hauptkassierer und der jeweilige Abteilungsleiter nur gemeinsam Zugriff haben (sog. Und-Konto). Durch einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft und aller Abteilungsleiter kann von dieser Regelung bis auf Widerruf abgewichen werden. Der 1.Vorsitzende im Auftrag der Vorstandschaft und der Abteilungsleiter k\u00f6nnen dem Hauptkassierer f\u00fcr Transaktionen ein bestimmtes Tageslimit einr\u00e4umen. Nur im Rahmen dieses Limits kann der Hauptkassierer \u00fcber die entsprechenden Vereinskonten selbst\u00e4ndig verf\u00fcgen. Die g\u00fcltige Satzung muss der Bank bekanntgegeben werden. Der 1.Vorsitzende, die Vorstandschaft, der Hauptkassierer und die Abteilungskassierer verpflichten sich, nur dann Ausgaben zu t\u00e4tigen, wenn diese durch einen positiven Kontostand des jeweiligen Abteilungskontos gedeckt sind. Ein \u00dcberziehen der einzelnen Konten ist nicht statthaft. Der Verein beh\u00e4lt sich vor, bei Zuwiderhandlung den oder die Schuldigen pers\u00f6nlich in Haftung zu nehmen. Die Bank soll sicherstellen, dass ein \u00dcberziehen der einzelnen Konten nicht m\u00f6glich ist. Die T\u00e4tigkeit des Hauptkassierers wird von zwei aus der Mitgliedschaft durch die Hauptversammlung gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcft.<\/li><li>Die Vorstandschaft ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden.<\/li><li>Alle Versammlungs- und Sitzungsprotokolle m\u00fcssen von dem 1.Vorsitzenden gegengezeichnet werden. Protokollabschriften erhalten s\u00e4mtliche Vorstandschaftsmitglieder. Alle Versammlungen sind vertraulich.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a714&nbsp;&nbsp; Hauptausschuss<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Dem Hauptausschuss geh\u00f6ren an:<br>\ndie Vorstandschaft<br>\ndie Abteilungsleiter<\/li><li>Der Hauptausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten, die das Verh\u00e4ltnis der Abteilungen untereinander oder zum Hauptverein betreffen.<\/li><li>Der Hauptausschuss kann mit einfacher Stimmenmehrheit Beschlussvorlagen verfassen, \u00fcber welche die Vorstandschaft entscheiden muss.<\/li><li>Der Hauptausschuss ist von dem 1.Vorsitzenden des Vereins oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter auf Verlangen mindestens eines Abteilungsleiters einzuberufen. Er sollte h\u00f6chstens zweimal im Kalenderjahr einberufen werden.<\/li><li>\u00dcber die Sitzungen des Hauptausschusses sind Protokolle zu f\u00fchren. Sie sind vom Schriftf\u00fchrer und dem 1.Vorsitzenden abzuzeichnen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a715&nbsp;&nbsp; Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Von der Hauptversammlung werden auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer aus den Reihen der Mitgliedschaft gew\u00e4hlt.<\/li><li>Die beiden Kassenpr\u00fcfer sollten zweimal j\u00e4hrlich, mindestens jedoch vor der Hauptversammlung eine Revision der Vereinskasse, der B\u00fccher und Belege vornehmen. Nach jeder Revision haben sie die Verpflichtung, dem Hauptausschuss und zur Hauptversammlung der Mitgliedschaft Bericht zu erstatten.<\/li><li>Beanstandungen der Kassenpr\u00fcfer k\u00f6nnen sich nur auf die Richtigkeit der Belege und Buchungen erstrecken und auf nicht durch die Vorstandschaft genehmigte Ausgaben hinweisen, nicht aber auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Notwendigkeit der von der Vorstandschaft genehmigten Ausgaben.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a716&nbsp;&nbsp; Wahlausschuss<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Alle zwei Jahre wird in der Hauptversammlung ein Wahlausschuss gew\u00e4hlt, der sich aus drei Vereinsmitgliedern zusammensetzt. Dieser w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Ihm sollen nach M\u00f6glichkeit Mitglieder angeh\u00f6ren, welche durch l\u00e4ngere Zugeh\u00f6rigkeit zum Verein die Belange des Vereins kennen. Amtierende Vorstandsmitglieder d\u00fcrfen dem Wahlausschuss nicht angeh\u00f6ren.<\/li><li>Der Wahlausschuss hat die Neuwahl der Vorstandschaft rechtzeitig vorzubereiten und sich mit s\u00e4mtlichen Organen des Vereins in Verbindung zu setzen und zu pr\u00fcfen, inwieweit sich Amtstr\u00e4ger f\u00fcr eine weitere Mitarbeit zur Verf\u00fcgung stellen. Er legt alle schriftlich eingereichten Vorschl\u00e4ge f\u00fcr zur Besetzung kommenden Funktion\u00e4rsstellen in der Hauptversammlung vor. Der vom Wahlausschuss aus seinen Reihen gew\u00e4hlte Vorsitzende hat in der Hauptversammlung die Entlastung der einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft und die Neuwahl der Mitglieder der neuen Vorstandschaft durchzuf\u00fchren. Vorschl\u00e4ge aus der Mitgliedschaft sollen mindestens 10 Tage vor der Hauptversammlung dem Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. W\u00e4hrend der Mitgliederversammlung entscheiden ggf. die versammelten Mitglieder in einfacher Mehrheit ob weitere Vorschl\u00e4ge aus der aktuellen Mitgliederversammlung ber\u00fccksichtigt werden sollen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a717&nbsp;&nbsp; Abteilungen<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Im Verein werden f\u00fcr die verschiedenen Arten von Leibes\u00fcbungen nach Bedarf eigene Abteilungen eingerichtet.<\/li><li>Der \u00dcbungs- und Wettkampfbetrieb wird in diesen Abteilungen durchgef\u00fchrt und zwar unter der verantwortlichen Leitung der Abteilungsleiter. Der Abteilungsleiter ist dem 1.Vorsitzenden des Vereins f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abteilungsbetrieb verantwortlich.<\/li><li>Die Abteilungen m\u00fcssen wenigstens einen Leiter und einen Stellvertreter und k\u00f6nnen einen Kassierer vorsehen und m\u00fcssen die Erf\u00fcllung der sportlichen Aufgaben und die Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Gesamtverein und der Vorstandschaft gew\u00e4hrleisten.<\/li><li>Die Abteilungsleitung soll von ihren Mitgliedern alle zwei Jahre in einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a718&nbsp;&nbsp; Einberufung von Versammlungen, Wahlmodus, Satz\u00e4nderungen<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Zu Sitzungen der Vorstandschaft und des Hauptausschusses l\u00e4dt der 1.Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter ein. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen des Vereins erfolgt mehrheitlich durch die Vorstandschaft mittels schriftlicher Mitteilung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einberufung muss mindestens 2 Wochen vorher erfolgen.<\/li><li>In dringenden F\u00e4llen kann durch die Vorstandschaft oder auf Verlangen von mindestens ein Zehntel aller Mitglieder eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Mitgliederversammlung einberufen werden. F\u00fcr diese Versammlung gen\u00fcgt es, wenn die Bekanntgabe f\u00fcnf Tage vorher an die Mitglieder schriftlich erfolgt.<\/li><li>Zur Wahl eines Mitgliedes der Vorstandschaft k\u00f6nnen nur Mitglieder vorgeschlagen werden, welche in der betreffenden Versammlung anwesend sind oder deren schriftliches Einverst\u00e4ndnis mit der ihnen zugedachten Wahl vorliegt. Alle Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt die Wahl als abgelehnt.<\/li><li>Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen mindestens 10 Tage vor der n\u00e4chsten Hauptversammlung schriftlich bei der Vorstandschaft eingereicht werden und sollen ausreichend begr\u00fcndet sein. Nach M\u00f6glichkeit sollen Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen in den Vereinsnachrichten bekanntgegeben werden.<\/li><li>Die Annahme einer Satzungs\u00e4nderung erfolgt durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\n<h4><strong>\u00a719&nbsp;&nbsp; Aufl\u00f6sung oder strukturelle \u00c4nderungen des Vereins<\/strong><\/h4>\n<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Eine Aufl\u00f6sung oder strukturelle \u00c4nderung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung, bei der mindestens 50% der ordentlichen Mitglieder anwesend sind, mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung erfolgt durch Stimmzettel.<\/li><li>Bei einer Aufl\u00f6sung ist mit den vorhandenen Vereinsverm\u00f6gen gem\u00e4\u00df \u00a73 Punkt 3 und 4 und Punkt 6 zu verfahren.<\/li><li>Bei einer strukturellen Ver\u00e4nderung im Verein verbleibt der aktuelle Kontostand der einzelnen Abteilungen bei den Abteilungen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Anh\u00e4nge zur Satzung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p><strong>Anhang I: Gesch\u00e4ftsordnung bei Versammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Versammlungsleiter stellt die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Einberufung der Versammlung fest und bringt die Punkte der Tagesordnung in der festgesetzten Reihenfolge zur Durchf\u00fchrung, Beratung und Abstimmung, falls die Versammlung keinen gegenteiligen Beschluss fasst.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Versammlungsleiter erteilt das Wort in der Reihenfolge, in der sich die Mitglieder zur Rednerliste melden. Er kann jederzeit das Wort au\u00dfer der Reihe ergreifen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Antragsteller und Berichterstatter erhalten als erste und letzte das Wort.<\/li><li>Zu Bemerkungen zur Gesch\u00e4ftsordnung und zur Zwischenfrage muss das Wort vor etwa noch vorgemerkten Rednern erteilt werden.<\/li><li>Bei offensichtlichem Missbrauch solcher Bemerkungen kann der Versammlungsleiter auf die Reihenfolge der Rednerliste verweisen.<\/li><li>Zu pers\u00f6nlichen Bemerkungen ist das Wort nach Abschluss der jeweiligen Beratung zu erteilen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Dringlichkeitsantr\u00e4ge k\u00f6nnen nur mit Unterst\u00fctzung der Mehrheit eingebracht werden, Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen in der Mitgliederversammlung nicht als Dringlichkeitsantrag behandelt werden.<\/li><li>Zusatz- und Gegenantr\u00e4ge zu den Punkten der Tagesordnung bed\u00fcrfen zu ihrer Einbringung keiner Unterst\u00fctzung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Zu erledigten Antr\u00e4gen erh\u00e4lt niemand das Wort, wenn nicht eine zwei Drittel Mehrheit das verlangt.<\/li><li>Zum Antrag auf Schluss der Rednerliste oder Schluss der Aussprache d\u00fcrfen nur ein Redner daf\u00fcr und ein Redner dagegen das Wort nehmen.<\/li><li>Ist der Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, so erhalten nur noch die auf der Rednerliste Vorgemerkten das Wort. Ist der Antrag auf Schluss der Aussprache angenommen, so k\u00f6nnen auch die auf der Rednerliste Vorgemerkten das Wort nicht mehr ergreifen. Der Antragsteller und der Berichterstatter haben das Recht, zur Klarstellung das Wort zu ergreifen.<\/li><li>Spricht ein Redner nicht zur Sache, so hat ihn der Versammlungsleiter darauf aufmerksam zu machen. Verletzt ein Redner den Anstand, so hat der Versammlungsleiter dies zu r\u00fcgen und erforderlichenfalls einen Ordnungsruf zu erteilen. F\u00e4hrt ein Redner fort, sich vom Gegenstand oder der Redeordnung zu entfernen, so hat ihm der Versammlungsleiter nach erfolgter Verwarnung das Wort f\u00fcr den zur Beratung stehenden Punkt zu entziehen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Artikel 5<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Wahlen und Abstimmungen geschehen durch Handaufheben, auf Antrag geheim durch Stimmzettel.<\/li><li>Wenn durch die Satzung nicht anderes bestimmt, ist bei Wahlen und Abstimmungen die einfache Mehrheit erforderlich. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/li><li>Erreicht bei Wahlen kein Bewerber die einfache Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen 2 Vorgeschlagenen mit h\u00f6chster Stimmenzahl statt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Bei Abstimmungen bedeutet Stimmengleichheit Ablehnung.<\/li><li>Zuerst wird \u00fcber den weitgehendsten Antrag abgestimmt. Bei gleichrangigen Antr\u00e4gen wird \u00fcber den zuerst gestellten Antrag abgestimmt. Die weiteren Abstimmungen erfolgen in entsprechender Reihenfolge.<\/li><li>\u00dcber Sitzungen und Versammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Versammlungsleiter und dem jeweiligen Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Anhang II: Richtlinien f\u00fcr die Ehrung verdienstvoller Mitglieder<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Ehrenmitglieder<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Zum Ehrenmitglied des Vereins kann auf Antrag der Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung ernannt werden, wer sich hervorragende Verdienste um die F\u00f6rderung der Leibes\u00fcbungen im Allgemeinen oder um den Verein im Besonderen erworben hat.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Vom Verein zu vergebende Ehrennadeln<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>a) Die Ehrennadel in Silber wird verliehen an:<\/p>\n\n\n\n<p>-Mitglieder mit 10-j\u00e4hriger Zugeh\u00f6rigkeit als ordentliche Mitglieder<br>\n-Funktion\u00e4re nach 5-j\u00e4hriger T\u00e4tigkeit<\/p>\n\n\n\n<p>b) Die Ehrennadel in Gold wird verliehen an:<\/p>\n\n\n\n<p>-Mitglieder mit 20-j\u00e4hriger Zugeh\u00f6rigkeit als Ordentliche Mitglieder<br>\n-Funktion\u00e4re nach 10-j\u00e4hriger T\u00e4tigkeit<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Voraussetzung zur Verleihung einer Ehrennadel hat der Hauptausschuss zu pr\u00fcfen.<\/li><li>Die Ehrungen sind durch den 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter bei w\u00fcrdigen Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Jubil\u00e4umsfeiern oder dergleichen vorzunehmen.<\/li><li>Die Kosten f\u00fcr die Ehrennadel tr\u00e4gt der Verein. Verlorengegangene Ehrennadeln k\u00f6nnen auf Antrag ersetzt werden. Die Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt das betreffende Mitglied.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des TSV M\u00fcnchen-Gerberau e.V. als PDF herunterladen Neufassung der Satzung des Turn- und Sportvereins M\u00fcnchen-Gerberau e.V., mehrheitlich beschlossen in der Mitgliederversammlung am 09.05.2016. \u00a71&nbsp;&nbsp; Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTurn- und Sportverein M\u00fcnchen-Gerberau e.V.&#8220; (TSV Gerberau) und hat seinen Sitz in M\u00fcnchen-Allach. 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